So läuft die psychische Gefährdungsbeurteilung (PGB) ab:

Schritt 1:

Sie bestätigen uns, dass eine Gefährdungsbeurteilung bei Ihnen durchgeführt werden soll.

Schritt 2:

Wir überprüfen die Förderfähigkeit Ihres Unternehmens und beantragen gemeinsam die Förderung bei der BAFA.

Schritt 3:

Nach Eingang der Bestätigung durch die BAFA, ermitteln wir die Gefährdungen durch gezielte Mitarbeiterbefragungen.

Schritt 4:

Nach Erhalt der ausgefüllten Fragebögen, werten wir diese aus und beurteilen die Gefährdungen.

Schritt 5:

Anhand dessen erstellen wir für Sie oder mit Ihnen einen Maßnahmenplan, mit konkreten Arbeitsschutzmaßnahmen. Die Ergebnisse werden anschließend mit den Verantwortlichen des Unternehmens besprochen.

Schritt 6:

Daraufhin werden die Maßnahmen durch Ihr Unternehmen, mit unserer Unterstützung durchgeführt und die Wirksamkeit nach einiger Zeit geprüft.

Schritt 7:

Im letzten Schritt wird der Abschlussbericht geschrieben und gesammelt, mit allen Nachweisen, bei der BAFA eingereicht. Durch die BAFA werden im Anschluss die Fördermittel ausgezahlt und die Beratung in dem Zuge geschlossen.

Dank unserer Qualitätsstandards sind unsere psychischen Gefährdungsbeurteilungen für viele kleine und mittlere Unternehmen mit einem Fördersatz von 50% bis 80% förderfähig.

Gerne prüfen wir für Sie in einem unverbindlichen Termin, ob Sie die gesetzlichen Vorgaben zur psychischen Gefährdungsbeurteilung erfüllen und erstellen Ihnen gegebenenfalls das passende Angebot.

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