
So läuft die psychische Gefährdungsbeurteilung (PGB) ab:
Schritt 1:
Sie bekunden Ihr Interesse an einer Gefährdungsbeurteilung durch unser Unternehmen.
Schritt 2:
Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen grundsätzlich förderfähig ist, und unterstützen Sie bei der Antragstellung zur Förderung durch die BAFA.
Schritt 3:
Nach positiver Rückmeldung der BAFA ermitteln wir potenzielle Gefährdungen durch gezielte Mitarbeiterbefragungen.
Schritt 4:
Die ausgefüllten Fragebögen werden ausgewertet und dienen als Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung.
Schritt 5:
Anhand der Analyse erstellen wir gemeinsam mit Ihnen einen konkreten Maßnahmenplan zum Arbeitsschutz. Die Ergebnisse werden mit den zuständigen Personen im Unternehmen besprochen.
Schritt 6:
Die Maßnahmen werden durch Ihr Unternehmen umgesetzt – auf Wunsch mit unserer fachlichen Unterstützung. Im Anschluss erfolgt eine Wirksamkeitsprüfung.
Schritt 7:
Zum Abschluss erstellen wir einen umfassenden Bericht mit allen erforderlichen Nachweisen. Dieser wird zur Auszahlung der Fördermittel bei der BAFA eingereicht.*
*Die Entscheidung über die Förderung liegt allein bei der BAFA.
Dank unserer Qualitätsstandards sind unsere psychischen Gefährdungsbeurteilungen für viele kleine und mittlere Unternehmen mit einem Fördersatz von 50% bis 80% förderfähig.
Gerne prüfen wir für Sie in einem unverbindlichen Termin, ob Sie die gesetzlichen Vorgaben zur psychischen Gefährdungsbeurteilung erfüllen und erstellen Ihnen gegebenenfalls das passende Angebot.
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