PGB – Die psychische Gefährdungsbeurteilung

– gesetzliche Pflicht seit 2013 ab dem 1. Mitarbeiter!

– gesetzliche Pflicht seit 2013 ab dem 1. Mitarbeiter!

PGB – Die psychische Gefährdungsbeurteilung

– gesetzliche Pflicht seit 2013
ab dem 1. Mitarbeiter!

Neben Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems waren psychische Erkrankungen im Jahr 2019 der zweithäufigste Grund für den Ausfall von Mitarbeitern durch Arbeitsunfähigkeit.

Mit einer psychischen Gefährdungsbeurteilung erfüllen Sie also nicht nur die gesetzlichen Vorgaben. Sie sichern damit auch sich und Ihre Mitarbeiter ab und machen Ihr Unternehmen somit langfristig fit für die Veränderungen der Arbeitswelt.

Unternehmen sind verpflichtet, in der gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilung auch auf psychische Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz einzugehen. Seit 2013 steht diese Anforderung explizit im Arbeitsschutzgesetz. Somit ist in Deutschland gesetzlich geregelt, dass jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dies gilt auch für Kleinbetriebe ab dem 1. Mitarbeiter. Falls diese Gefährdungsbeurteilung ausbleibt und ein Arbeitnehmer gesundheitliche Beeinträchtigungen erleidet,  könnte dieser Schadensersatz geltend machen. Leistungsträger wie die gesetzliche Unfallversicherung können in bestimmten Fällen sogar die Arbeitgeber in Regress nehmen. Bei Arbeitsgerichtsprozessen können Nachlässigkeiten zu gravierenden Nachteilen für den Arbeitgeber führen!

Unternehmen sind verpflichtet, in der gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilung auch auf psychische Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz einzugehen. Seit 2013 steht diese Anforderung explizit im Arbeitsschutzgesetz. Somit ist in Deutschland gesetzlich geregelt, dass jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dies gilt auch für Kleinbetriebe ab dem 1. Mitarbeiter. Falls diese Gefährdungsbeurteilung ausbleibt und ein Arbeitnehmer gesundheitliche Beeinträchtigungen erleidet,  könnte dieser Schadensersatz geltend machen. Leistungsträger wie die gesetzliche Unfallversicherung können in bestimmten Fällen sogar die Arbeitgeber in Regress nehmen. Bei Arbeitsgerichtsprozessen können Nachlässigkeiten zu gravierenden Nachteilen für den Arbeitgeber führen!

Die Schritte der psychischen Gefährdungsbeurteilung

Neben der Dokumentation für das Einhalten gesetzlicher Vorschriften, profitiert Ihr Unternehmen von einer effizienten Maßnahme zur Steigerung der Mitarbeitermotivation, Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit. So ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften neue Chancen für Ihr Unternehmen.

Die Schritte der psychischen Gefährdungsbeurteilung

Neben der Dokumentation für das Einhalten gesetzlicher Vorschriften, profitiert Ihr Unternehmen von einer effizienten Maßnahme zur Steigerung der Mitarbeitermotivation, Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit. So ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften neue Chancen für Ihr Unternehmen.

Dank unserer Qualitätsstandards sind unsere psychischen Gefährdungsbeurteilungen für viele kleine und mittlere Unternehmen mit einem Fördersatz von 50% bis 80% förderfähig.

Gerne prüfen wir für Sie in einem unverbindlichen Termin, ob Sie die gesetzlichen Vorgaben zur psychischen Gefährdungsbeurteilung erfüllen und erstellen Ihnen gegebenenfalls das passende Angebot.

Erhalt der psychischen Gesundheit

Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben

Reduktion des Haftungsrisikos

Erhalt der psychischen Gesundheit

Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben

Reduktion des Haftungsrisikos